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Änderungen für das Ehrenamt in 2021

Die Corona-Pandemie hat noch einmal verdeutlicht, wie unverzichtbar freiwilliges und ehrenamtliches Engagement ist. Ab 2021 wird dieses Engagement finanziell besser gewürdigt.

Jedes Jahr leisten rund 40.000 Menschen einen Bundesfreiwilligendienst (BFD). Für alle Freiwilligen, die ab dem 1. Januar 2021 einen BFD beginnen, steigen die Zuschüsse zum Taschengeld und zur pädagogischen Begleitung um insgesamt bis zu 75 Euro monatlich. Dies ermöglicht den BFD-Einsatzstellen eine höhere Taschengeldzahlung an die Freiwilligen und kann den Freiwilligen damit gleichzeitig den Erwerb eines ÖPNV-Tickets erleichtern.

Auch im Steuerrecht wird es für Ehrenamtliche, die sich häufig neben dem eigentlichen Beruf und auch teils auf eigene Kosten engagieren, Verbesserungen geben. Viele Organisationen erstatten den ehrenamtlich Engagierten ihre Kosten der Einfachheit halber pauschal. Diese Erstattungen sind dann steuerfrei, sofern sie bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Die bisherigen Höchstgrenzen sollen für das kommende Jahr von 2400 Euro auf 3000 Euro im Jahr (Übungsleiterfreibetrag) beziehungsweise 720 Euro auf 840 Euro im Jahr (Ehrenamtspauschale) angehoben werden.

Vom Übungsleiterfreibetrag profitieren zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, die diese Tätigkeit nebenberuflich in Sportvereinen ausüben. Die Ehrenamtspauschale unterstützt diejenigen, die nicht unter die Übungsleiterpauschale fallen, sich aber gleichwohl ehrenamtlich engagieren, zum Beispiel als Schriftführerinnen und Schriftführer in gemeinnützigen Vereinen.

Viele Grüße und ein gutes Neues Jahr 2021 !!

Konrad Reiter