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Ehrungsordnung

Präambel

Um verdienten Mitgliedern von Turnvereinen und Turnabteilungen in Sportvereinen, die nach der Ehrungsordnung des Deutschen Turner-Bundes für eine Ehrung durch den Badischen Turner-Bund oder den Deutschen Turner-Bund noch nicht anstehen, ihrer Verdienste um das Turnwesen wegen jedoch eine Ehrung über den Verein hinaus verdienen, wurde folgende Ehrungsordnung für den Turngau Mannheim beschlossen.

§1 Voraussetzungen

  1. Gauehrennadel in Silber und Gold
    1. Der Turngau Mannheim verleiht an besonders verdiente Turnerinnen und Turner und an Freunde und Förderer des Turnens die Ehrennadel des Turngau Mannheim. Für die Verleihung der Gauehrennadel ist ein besonderer Verdienst für und um den Turnsport, sei es in Wort, Schrift oder Tat, Voraussetzung. Die jahrelang bewiesene Einsatzbereitschaft für die Turnsache ist ausschlaggebend.
    2. Im Turngau Mannheim können zwei Gauehrennadeln verliehen werden, einmal in Silber und einmal in Gold.
      1. Der Beantragung der Verleihung der silbernen Ehrennadel hat eine fünfjährige Tätigkeit im Turngau oder zehnjährige Tätigkeit im Verein vorauszugehen.
      2. Der Beantragung der Verleihung der goldenen Ehrennadel hat eine zehnjährige Tätigkeit im Turngau oder fünfzehnjähriger Tätigkeit im Verein vorauszugehen.
    3. Vieljährige Mitgliedschaft, auch turnerische Wettkampferfolge allein, gelten nicht als verdienstvolle Tätigkeit im Sinne dieser Ehrungsordnung.
  2. Gauehrenmitgliedschaft
    Voraussetzung für die Ernennung zum Gauehrenmitglied ist ein vorangegangenes Amt im Gauturnrat.

§2 Grundsätzliche Bestimmungen

  1. Zwischen der Verleihung der einzelnen Ehrungen soll ein zeitlicher Abstand von mindestens fünf Jahren liegen.
  2. Ehrungen können bis maximal drei Jahre nach einer ehrenamtlichen Tätigkeit ausgesprochen werden
  3. Das Lebensalter sollte möglichst nicht unter 30 Jahren sein.

§3 Antragsberechtigung

  1. Gauehrennadel
    1. Anträge auf Verleihung der Gauehrennadel sollen mindestens vier Wochen vor der beabsichtigten Ehrung beim Vorsitzenden des Ehrenrates des Turngau Mannheim eingereicht werden.
    2. Anträge sind mit Formular für jede Ehrung gesondert zu stellen. Folgende Angaben sollen mindestens enthalten sein.
      • Personalien (auch Geburtsort und Geburtsdatum)
      • Turnerischer Werdegang (Eintritt in Verein, Verband, Ämter, …)
      • Kurz gefasste Begründung
      • Angaben aller bisherigen Ehrungen
      • Ort und Zeit der vorgesehenen Ehrung
      • Dem Antrag ist die Ehrungsordnung des Vereins (falls vorhanden) beizufügen
  1. Die Verleihung der Gauehrennadel erfolgt
    • auf Antrag eines dem Turngau Mannheim angehörenden Vereins (Vereinsvorstandschaft) oder
    • aus eigenem Entschluss des Gauvorstandes oder Gauturnrates oder
    • durch Organe des Badischen Turner-Bundes oder des Deutschen Turnerbundes.
  1. Gauehrenmitgliedschaft
    • Der Antrag auf Gauehrenmitgliedschaft kann vom Gauvorstand oder vom Gauturnrat gestellt werden
    • Jedes Gauturnratsmitglied kann ernannt werden zum
      • Gauehrenmitglied
      • Gauehrenfachwart
      • Gauehrenvorsitzenden
    • Als Voraussetzung gilt, dass das jeweilige Amt der Gauehrenmitgliedschaft vorher im Turngau Mannheim mindestens zehn Jahre bekleidet worden sein soll.

§4 Entscheidungsbefugnis

  1. Gauehrennadel
    1. Über Anträge zur Verleihung der Gauehrennadel berät der Ehrenrat. Der Vorsitzende des Ehrenrates teilt die Empfehlung dem Gauvorstand mit.
    1. Über die Verleihung der Gauehrennadel beschließt endgültig der Gauvorstand mit einfacher Stimmenmehrheit.

  2. Gauehrenmitgliedschaft
    1. Über Anträge zur Ehrenmitgliedschaft berät der Ehrenrat. Der Vorsitzende des Ehrenrates teilt die Empfehlung dem Gauvorstand mit.
    2. Über diese Empfehlung zur Ehrenmitgliedschaft berät dann der Gauvorstand und formuliert bei positiver Entscheidung den Antrag auf Verleihung der Gauehrenmitgliedschaft für den Gauturntag.
    3. Über die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft beschließt endgültig der Gauturntag mit einfacher Stimmenmehrheit.
  1. Es bleibt den Entscheidungsgremien vorbehalten in besonderen Fällen abweichend zu entscheiden.

§5 Verleihung

  1. Die Gauehrennadel sowie die Gauehrenmitgliedschaft wird mit Urkunde verliehen.
  2. Die Ehrung soll in würdiger Form erfolgen.
  3. Die Ehrung erfolgt durch ein Mitglied des Vorstandes oder des Ehrenrates.

§6 Gebühren

Mit der Antragsstellung ist vom Antragssteller an den Turngau Mannheim für entstehende Aufwendungen eine Gebühr zu entrichten. Die Höhe der Gebühr ist in der Gebührenordnung geregelt.

§7 Inkrafttreten

Diese Ehrungsordnung wurde vom Gauturnrat am 12. März 2020 in Edingen beschlossen. Sie tritt direkt nach Beschluss in Kraft und ersetzt die bis zu diesem Zeitpunkt gültige Ehrungsordnung.

Edingen, den 12. März 2020

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