Diese Ordnung gilt für alle Wettkämpfe auf Turngauebene. Die Mitgliedsvereine des Turngau
Mannheim sind verpflichtet beschlossene Meldegelder und Gebühren zu zahlen. Deren Höhe sowie
die Art der Erhebung werden durch diese Gebührenordnung geregelt.
Die Meldegelder und Gebühren werden über SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Liegt keine
Zustimmung zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren vor ist ein zusätzlicher Aufschlag fällig.
Eine separate Rechnungsstellung per Beleg erfolgt im Lastschriftverfahren nicht.
Für Wettkämpfe auf Turngau-Ebene werden Meldegebühren erhoben. Bei Nichteinhaltung der
Wettkampfbestimmungen werden Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen und Ordnungsgelder
verhängt.
1 Meldegebühren
1.1. Gaumeisterschaften (Mannschaft):
1.1.1 Meldegeld pro Mannschaft …………………………………………………………………………….20,00 €
1.1.2 Nachmeldung pro Mannschaft innerhalb einer evtl. Nachmeldefrist …………………..10,00 €
(zusätzlich zum Meldegeld)
1.1.3 Zurückziehen / Abmelden pro Mannschaft nach Meldeschluss …………………………..0,00 €
(zusätzlich zum Meldegeld)
1.2 Gaumeisterschaften (Einzel):
1.2.1 Meldegeld pro Einzelstarterin ………………………………………………………………………. 5,00 €
1.2.2 Nachmeldung pro Einzelstarterin innerhalb einer evtl. Nachmeldefrist …………….. 5,00 €
(zusätzlich zum Meldegeld)
1.2.3 Zurückziehen / Abmelden pro Einzelstarter*in nach Meldeschluss …………………….. 0,00 €
(zusätzlich zum Meldegeld)
2 Meldegebühren Ligawettkampf
2.1 Turnen – Ligawettkampf:
2.1.1 Meldegeld pro Mannschaft …………………………………………………………………………….20,00 €
2.1.2 Nachmeldung pro Mannschaft innerhalb einer evtl. Nachmeldefrist …………………..20,00 €
(zusätzlich zum Meldegeld)
2.1.3 Zurückziehen einer Mannschaft nach Liga-Tagung (Endkampf) …………………………..50,00 €
(zusätzlich zum Meldegeld)
3 Meldegebühren Turngau-Jugend
3.1 Turngau-Jugend – Wintermannschafts-Wettkämpfe:
3.1.1 Meldegeld pro Mannschaft ………………………………………………………………………….15,00 €
3.1.2 Nachmeldung pro Mannschaft innerhalb einer evtl. Nachmeldefrist ………………… 5,00 €
(zusätzlich zum Meldegeld)
3.1.3 Zurückziehen / Abmelden pro Mannschaft nach Meldeschluss ……………………….. 5,00 €
(zusätzlich zum Meldegeld)
3.1.4 Mannschaftsänderungen nach Meldeschluss pro Mannschaft ………………………… 5,00 €
(zusätzlich zum Meldegeld)
3.2 Turngau-Jugend – Geräte-Einzel-Wettkämpfe:
3.2.1 Meldegeld pro Einzelstarterin ……………………………………………………………………. 5,00 €
3.2.2 Nachmeldung pro Einzelstarterin innerhalb einer evtl. Nachmeldefrist ………….. 3,00 €
(zusätzlich zum Meldegeld)
3.2.3 Zurückziehen / Abmelden pro Einzelstarter*in nach Meldeschluss ………………….. 3,00 €
(zusätzlich zum Meldegeld)
Nachmeldungen sind nur in der Nachmeldefrist möglich
4 Ordnungsmaßnahmen und Ordnungsgelder
Ohne Einleitung eines förmlichen Verfahrens werden für Verstöße gegen die Wettkampfbestimmungen im Bereich des Turngaus in den Fachbereichen gegen
Vereine
Mannschaften
Sportler
Trainer
Betreuungspersonen
Schiedsrichter / Kampfrichter
Zuschauer
folgende Ordnungsmaßnahmen und Ordnungsgelder festgesetzt:
4.1 In allen Fachbereichen im Bereich des Turngaus:
4.1.1 Nichtgestellung/Nichtantritt einesr Schiedsrichtersin/Kampfrichtersin je Schiri/Kari ……………………………………………………………………………………………….50,00 €
4.1.2 spielen/turnen in nicht vorschriftsmäßiger Sportkleidung, je Wettkämpferin ………………………………………………………………………………………10,00 €
4.1.3 Ungebührliches Verhalten einesr Wettkämpfersin, eineser Trainersin
oder einer Betreuungspersonin, eines Schiedsrichtersin/Kampfrichters*in ……25,00 €
4.1.4 Einspruchsgebühr ………………………………………………………………………………………. 100,00 €
4.1.5 Berufungsgebühr ……………………………………………………………………………………….. 200,00 €
In den einzelnen Fachbereichen können zusätzliche Ordnungsgelder festgelegt werden:
4.2 Turnen -Liga-Wettkämpfe:
4.2.1 Nichtanwesenheit einer verantwortlichen Person an der Liga-Tagung ………………26,00 €
4.2.2 Meldung ohne Meldebogen oder Startberechtigungen …………………………………..16,00 €
4.2.3 Selbstverschuldeter Nichtantritt eines Vereins ………………………………………………26,00 €
(plus Punktverlust; plus die entstandenen Kosten des Ausrichters (Belegpflicht)
4.2.4 Kurzfristige Absage eines Wettkampfes (bis zu zwei Tage vor Wettkampf) ………..16,00 €
(plus Punktverlust)
4.2.5 Terminverschiebung ohne Absprache mit Obmann …………………………………………20,00 €
4.2.6 Nicht ordentlich geführter Wettkampfbogen …………………………………………………15,00 €
4.2.7 Verspätete Abgabe des Wettkampfbogens …………………………………………………….15,00 €
(nicht innerhalb von drei Tagen nach dem Wettkampf)
4.2.8 fehlende namentliche Meldung für den Liga-Endkampf bis zwei Tage
vor Wettkampfbeginn ………………………………………………………………………………….25,00 €
4.2.9 Antreten mit einemr nicht startberechtigten Turnerin …………….. Wettkampf verloren
(Startberechtigung muss spätestens am dritten Tag nach dem Wettkampf bei der
Wettkampfleitung nachgewiesen werden)
Beschlossen vom Gauturnrat am 29. April 2021 im Rahmen einer Online-Sitzung
Die Gebührenordnung für das Wettkampfwesen tritt rückwirkend am 1. Januar 2021 in Kraft.